Der Gemeindekirchenrat - Die Leitung der Gemeinde
„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat.“
(Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Art. 15 [1])
Dem Gemeindekirchenrat gehören die so genannten „Ältesten“ an, die von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Gemeindekirchenrats beträgt sechs Jahre. Dem Gemeindekirchenrat gehören neben den gewählten „Ältesten“ mit gleichem Stimmrecht die Pfarrerinnen an. Gemeinsam werden alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeinde in den regelmäßigen Sitzungen (in der Regel monatlich) getroffen.
In der Hoffnungskirchengemeinde bilden zurzeit zwölf gewählte Älteste und die Pfarrerinnen den Gemeindekirchenrat.
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Wahlergebnisse Gemeindekirchenratswahl am ersten Advent 2025:
Gewählt wurden:
Dr. Christian Höpfner
Cord-Henning Borcholt
Ulrike Triebs
Verena Schoenberg
Sabine Gorka
Johanna Kehne
Claudia Kramer
Dennis Löher
Und als Ersatzälteser wurde gewählt:
Daniel Baden