Fotografieren bei Amtshandlungen

Das Bedürfnis von Menschen, bildliche Erinnerungen durch Filmen und Fotografieren zu erhalten, soll ebenso wie das Bedürfnis von Menschen nach einem ungestörten Gottesdienstgeschehen in unserer Kirchengemeinde angemessen berücksichtigt werden.

Daher hat der Gemeindekirchenrat folgende Grundsätze zum Fotografieren bei Amtshandlungen, wie Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung, beschlossen:

  • Es wird kein Blitz oder Zusatzlicht benutzt. Ausgenommen davon ist das Filmen und Fotografieren beim Ein- und Auszug.
  • Zum Fotografieren und Filmen aus den Bankreihen heraus wird nicht eigens aufgestanden.
  • Maximal eine Person sucht sich im Kirchenraum wechselnde Standorte zum Fotografieren oder Filmen. Der Altarbereich wird dazu nicht betreten.

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