Das Bedürfnis von Menschen, bildliche Erinnerungen durch Filmen und Fotografieren zu erhalten, soll ebenso wie das Bedürfnis von Menschen nach einem ungestörten Gottesdienstgeschehen in unserer Kirchengemeinde angemessen berücksichtigt werden.
Daher hat der Gemeindekirchenrat folgende Grundsätze zum Fotografieren bei Amtshandlungen, wie Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung, beschlossen: