Grundsätzlich erhalten bei Konzertveranstaltungen in der Hoffnungskirche folgende Personengruppen bei Vorlage eines geeigneten Nachweises ermäßigte Eintrittskarten:
- Schüler,
- Studenten bis 30 Jahre,
- Auszubildende,
- Schwerbehinderte Menschen ab 50%,
- Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld), Arbeitslosengeld II (=Hartz IV) oder Grundsicherung nach SGB XII,
- Kinder bis zehn Jahre haben freien Eintritt in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen.